Sie sind Träger der beruflichen Weiterbildung und daran interessiert, im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit, Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung im Rahmen des SGB III und AZWV durchzuführen.
Dies ist nur möglich, wenn Ihre Bildungseinrichtung und die Bildungsmaßnahme von einer externen und akkreditierten Fachkundigen Stelle wie der CertEuropA GmbH nach der "Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung" (AZWV) zugelassen wird.
Mit dem Zertifikat als zugelassener Bildungsträger bestätigen wir Ihnen, dass Ihr System den Vorgaben zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung nach SGB III und AZWV entspricht.
Mit diesem Qualtitätszertifikat können Sie als Bildungsträger mit starker Kompetenz auf dem Markt auftreten. Durch die Anwendung eines konsequenten Qualtitätsmanagements werden Sie in die Lage versetzt, selbständig und stärker als bisher auf qualitativ hochwertige Weiterbildung hinzuwirken.
Hiermit schaffen Sie die Voraussetzungen Teilnehmer/-Innen mit Bildungsgutscheinen aus- und weiterzubilden.